Wer Hühner hält, muss diese mindestens gegen die gefürchtete Newcastle-Krankheit impfen, denn dafür besteht eine gesetzliche Impfpflicht. Allerdings finden bei Hobbyhühnerhaltern so gut wie keine Kontrollen statt. Dennoch sind die Impfungen empfehlenswert, weil sie einen zuverlässigen Schutz vor diversen Krankheiten bieten und im Zweifelsfall den Tieren auch jede Menge Leid ersparen können.
Gesetzliche Grundlagen
Die „Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit“ bildet den rechtlichen Rahmen beim Impfen von Hühnern. Sie regelt, was getan werden muss und was untersagt ist. Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist beispielsweise grundsätzlich verboten. Gegen die sogenannte Newcastle-Krankheit müssen Sie hingegen zwingend impfen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere, der Rasse und ob Sie die Hühner privat oder gewerblich nutzen. Geregelt ist das in §7, Absatz 1 der Verordnung.
Hinweis: Sämtliche Impfungen müssen Sie dokumentieren und die Unterlagen aufbewahren. Außerdem müssen Zu- und Abgänge im Tierbestand schriftlich festgehalten werden.
Impfung konkret
Der Impfstoff gegen die Newcastle-Krankheit, häufig auch als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist bei einem Tierarzt erhältlich. Leider gibt es ihn meist nur in sehr großen Einheiten. Die Kosten dafür betragen zwischen 15 und 20 Euro – für eine Menge, mit der sich rund 1 000 Hühner impfen lassen. Da der Impfstoff zudem nicht besonders lange haltbar ist, muss man sich als privater Hühnerhalter mit wenigen Tieren auf eine relativ große Verschwendung einstellen.
Tipp: Geflügelzuchtvereine bieten unter Umständen kleinere Einheiten des Impfstoffs an. Die Kosten belaufen sich dann in etwa auf ein bis zwei Euro.
Der Impfstoff wird grundsätzlich über das Trinkwasser an die Hühner verabreicht. Dabei sollten Sie unbedingt auf möglichst sauberes und kühles Wasser achten. Folgendes Impfschema ist bei der Verabreichung des Wirkstoffs zu beachten:
- Küken bekommen im Alter von 14 Tagen die erste Dosis
- weitere Gaben erfolgen in der 21. Woche
- mit diesen drei Einheiten ist die Grundimmunisierung abgeschlossen
- alle sechs Wochen erfolgt dann eine Auffrischungsimpfung
- bei allen Gaben ist die Dosierungsempfehlung des Impfstoffs unbedingt zu beachten
Damit dürfte deutlich geworden sein, dass die Erfüllung der Impfpflicht bei Hühnern keine einmalige Sache ist, sondern immer wieder wiederholt werden muss. Nur wenn diese Wiederholungen stattfinden, ist auch ein wirksamer Schutz vor der Newcastle-Krankheit gegeben. Darüber hinaus können Sie Ihre Hühner auch gegen andere Krankheiten auf freiwilliger Basis impfen. Zu nennen wäre hier etwa die Marek-Krankheit und die Kokzidiose. Dafür werden allerdings auch andere Impfstoffe benötigt. Alle Wirkstoffe eignen sich jedoch für jede Rasse.
Impfregeln
Damit sich auch der gewünschte Impferfolg einstellen kann, sollten unbedingt ein paar Regeln beachtet werden. Bei diesen Regeln handelt es sich gewissermaßen um die Grundlagen des Impfens von Hühnern. Diese sind:
- stets nur gesunde, kräftige Hühner impfen
- Wasser muss gekühlt sein und einen Chlorgehalt von unter 5 mg/l haben
- Impfstoff immer kühl und dunkel lagern
- Tiere vor der Impfung einige Stunden nicht mit Wasser versorgen
- auf eine saubere, nach Möglichkeit kotfreie Umgebung bei der Impfung achten
Die Hühner sollten vor der Gabe des Impfstoffes möglichst durstig sein. Das sorgt für eine schnellere Aufnahme des Wirkstoffes durch das Trinkwasser.